Sozietät Beckmann | Steuerberater - Wirtschaftsprüfer - Rechtsanwalt | Lünen

Kleiststraße 10, 44534Lünen
Tel.: 02306-708-0, Fax: -115
----
Zum Pier 49, 44536 Lünen
Tel.: 0231-880 84 82-0, Fax: -40
----
Sozietät Beckmann Lünen - Fachinformationen - Künstlersozialabgabe

Künstlersozialabgabe

Abgabepflicht von Unternehmen zur Künstlersozialkasse


Mit Umsetzung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) im Jahr 1983 können von einem Unternehmen inanspruchgenommene künstlerische oder publizitistische Leistungen die Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse auslösen. Die somit grds. seit 1993 geltende Abgabepflicht hat durch das 3. KSVG-Änderungsgesetz an Bedeutung gewonnen, da ab Juli 2007 die Deutsche Rentenversicherung beauftrag ist, im Rahmen ihrer regelmäßigen Außenprüfungen zusätzlich die Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse mit zu kontrollieren.

Von der Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse ist dabei im Grunde jedes Unternehmen betroffen, welches
Zu beachten ist, dass der Begriff des Künstlers weit auszulegen ist. So zählen neben den klassischen Künstlern auch beispielsweise Werbe- sowie Web-Designer, Werbetexter oder Fotografen zu den betroffenen Berufsgruppen. Entscheidend für die Entstehung der Abgabe ist, dass der Künstler oder der Publizist selbstständig tätig ist (auch als Nebenberuf), unabhängig davon, ob der Zahlungsempfängers bei der Künstlersozialkasse gemeldet ist. Ferner ist unerheblich, ob der Auftrag an einen einzelnen Freischaffenden, an eine Gruppe (z.B. GbR) oder an eine Personenfirma (z.B. OHG) erteilt wurde; lediglich Zahlungen an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (z.B. GmbH) sind nicht abgabepflichtig.

Die Höhe der Künstlersozialabgabe bemisst sich anhand aller in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler oder Publizisten gezahlten Entgelte. Der Abgabesatz beträgt für das Jahr 2008 4,9% und wird jedes Jahr neu festgelegt.

Das abgabepflichtige Unternehmen hat der Künstlersozialkasse einmal im Jahr - jeweils bis zum 31. März des Folgejahres - sämtliche geleistete Entgelte mittels des zur Verfügung gestellten Meldebogens zu melden.

Das Thema "Künstersozialabgabe" wir auch in kompakter Form in unserem Mandantenbrief Juli 2008 behandelt. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an uns.


© 2007-2011 Webdesign Webfeger.com Lünen | Steuerberater Rechtsanwalt Sozietät Beckmann Lünen | Valid HTML 4.01